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Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • Datenverarbeitung: Mit dem Absenden dieses Bewerbungsformulars stimmen Sie zu, dass wir Ihre persönlichen Daten, einschließlich Name, Kontaktinformationen, Bildungshintergrund und Berufserfahrung, zum Zweck der Bewertung Ihrer Bewerbung für eine Stelle in unserem Unternehmen verarbeiten dürfen.
  • Datenspeicherung und Löschung: Ihre Daten werden sicher gespeichert und streng vertraulich behandelt. Falls Sie nicht für eine Stelle ausgewählt werden, werden Ihre Daten innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens automatisch gelöscht. Bewerber, die für weitere Möglichkeiten in Betracht gezogen werden möchten, können einer längeren Speicherung ihrer Daten zustimmen.
  • Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung zur Datenverarbeitung jederzeit zu widerrufen. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, kontaktieren Sie uns bitte über die angegebenen Kontaktdaten. Nach Ihrem Widerruf werden Ihre Daten umgehend gelöscht, sofern keine rechtlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
  • Datenschutz: Wir verpflichten uns zur Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze. Sollten Sie Fragen zum Schutz Ihrer Daten haben oder Ihre Rechte in Bezug auf Ihre persönlichen Informationen ausüben wollen, kontaktieren Sie bitte unseren Datenschutzbeauftragten.
  • Änderungen der Bedingungen: Wir behalten uns das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Änderungen werden auf unserer Website veröffentlicht und gelten ab dem Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung.

AGB — Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Vertragsabschluss und Zahlungsfälligkeit

Die D&A Ferien-Vermietung GmbH (nachfolgend „D&A“ genannt) schließt den Mietvertrag mit dem Mieter als Vermittlerin im Namen und im Auftrag des jeweiligen Eigentümers des Feriendomizils. D&A ist mithin nicht Vermieterin.

Ein verbindlicher Mietvertrag kommt zustande durch die Unterzeichnung und Rückreichung des Mietvertrages im Original oder per E‑Mail oder Fax innerhalb von sieben (7) Tagen. Liegt D&A der unterschriebene Mietvertrag nicht fristgerecht vor, erlischt das mit der Übersendung des Mietvertrages erklärte Angebot auf Abschluss des Mietvertrages. Dem Vermieter steht es frei, die verspätete Annahme des Angebots seinerseits durch D&A anzunehmen.

Mit der Bestätigung / Rechnung ist eine Anzahlung in Höhe von 20% der Miete / des Rechnungsbetrages bis zu sieben (7) Tage nach Vertragsabschluss fällig. Der Restbetrag ist bis spätestens vierzehn (14) Tage vor Anreise zu zahlen. Liegen zwischen Vertragsabschluss und Anreise weniger als vierzehn (14) Tage, so ist die Miete vollständig mit Bestätigung / Rechnung leisten. Im Fall der nicht fristgerechten Zahlung steht dem Vermieter das Recht zu, den Rücktritt vom Mietvertrag zu erklären.

§ 2 Stornierung

Der Mietvertrag ist verbindlich. Der Mietvertrag kann von Ihnen nach Maßgabe des Folgenden mittels schriftlicher Erklärung gekündigt werden.

  • In einer Zeit bis zu 90 Tagen vor Mietbeginn unter der Bedingung Ihrer Übernahme von einer Bearbeitungspauschale von 80,00€.
  • In einer Zeit von weniger als 90 Tagen vor dem Mietbeginn unter der Bedingung Ihrer Übernahme einer Bearbeitungspauschale von 80,00€ und einer Zahlungsverpflichtung von 80% der Miete.

Für die Einhaltung der vorstehenden Fristen ist jeweils der Eingang der Erklärung bei uns maßgeblich. Für  den Fall, dass Sie das Ferienobjekt nicht kündigen, jedoch auch nicht beanspruchen, bleiben Sie zur Entrichtung der Miete verpflichtet.

Demnach wird der Mieter von der Verpflichtung zur Entrichtung der Miete nicht dadurch befreit, dass er durch einen in seiner Person liegenden Grund, zum Beispiel Erkrankung, Verhinderung aus beruflichen oder familiären Gründen, das Feriendomizil nicht nutzen kann. Allein muss der Vermieter sich den Wert der ersparten Aufwendungen, die kulant mit 20 % pauschalisiert werden, sowie Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung anrechnen lassen. Der Mieter muss also gegebenenfalls 80% der Miete zahlen, obwohl er das Feriendomizil nicht nutzen kann. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.

Für den Fall, dass die Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung im Sinne des vorstehenden Absatz 1 zu dem vollständigen Entfallen einer Zahlungspflicht des Mieters führen, hat der Mieter eine Bearbeitungspauschale von 80,00 Euro zu zahlen, es sei denn, er weist nach, dass ein entsprechender Aufwand nicht oder nur wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist.

§ 3 Nutzung des Feriendomizils

  • Eine Belegung des Feriendomizils darf nur in mit der im Mietvertrag maximal angegebenen bzw. die durch D&A bestätigte Personenzahl erfolgen. Eine Untervermietung oder sonstige Gebrauchsüberlassung an Dritte ist unzulässig. Für den Fall des Verstoßes gegen vorstehende Bestimmungen ist der Eigentümer zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Mietvertrages berechtigt.
  • Das Mitführen von Haustieren ist nur zulässig, sofern dies ausdrücklich vereinbart ist. Das unerlaubte Mitführen von Haustieren kann zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Mietvertrages führen. Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass das Haustier nicht im Bett und / oder auf Polstermöbel liegt. Einen Mehraufwand bei der Reinigung auf Grund des Haustiers trägt der Mieter.
  • Das Rauchen ist im Feriendomizil untersagt. Zuwiderhandlungen können zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses führen. Einen Mehraufwand bei der Reinigung des Feriendomizils auf Grund des Rauchens trägt der Mieter.
  • Das Wetter auf Sylt wechselt sehr schnell und manchmal unverhofft. Der Mieter hat daher darauf zu achten, dass die Fenster fest verschlossen oder mit dem Bügel am Fensterrahmen gesichert sind.
  • Die Aufladung eines Elektro- / Hybridautos über den Hausstrom ist nicht gestattet! Fahrzeuge dürfen ausschließlich über die dafür vorgesehenen Ladestationen aufgeladen werden.
  • Soweit zum Feriendomizil ein Pkw-Stellplatz gehört, erfolgt die Nutzung durch den Mieter auf eigenes Risiko.
  • Bei D&A angelieferte Gepäckstücke werden auf Ihr Risiko zu 10,00€ pro Strecke und Gepäckstück in das Feriendomizil zugestellt und auf Wunsch wieder abgeholt. Das Gewicht der einzelnen Gepäckstücke ist begrenzt auf 25kg. D&A übernimmt keine Haftung.
  • Die im Mietvertrag angegebene Wohn-Nutzfläche des Ferienobjekts entspricht der Summe der Grundflächen sämtlicher Räume des Ferienobjekts (sog. Fußleistenmaß, keine DIN-Fläche)

§ 4 Internet / WLAN

Falls in dem Feriendomizil ein Internetanschluss zur Verfügung steht, haftet D&A und der Vermieter nicht für die Funktionsfähigkeit des Internetanschlusses, eine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit oder die Vertraulichkeit der übermittelten Daten. Der Mieter verpflichtet sich einen etwa vorhandenen Internetanschluss nicht für rechtswidrige Handlungen zu nutzen und insbesondere keine Urheberrechtsverletzungen zu begehen, mithin insbesondere keine sogenannten Tauschbörsen für Filme und Musik (Peer-to-Peer-Netzwerke) zu nutzen. Bei einer Verletzung vorstehender Verpflichtungen stellt der Mieter D&A sowie den Vermieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus dem Verstoß ergeben.

§ 5 An- und Abreise

Die Schlüssel für das Feriendomizil erhält der Mieter, nach vollständiger Zahlung der Miete,  ab 17:00 Uhr in der Keitumer Chaussee 18 in Westerland. Am letzten Tag der Mietzeit ist das Feriendomizil bis spätestens 10:00 Uhr zu räumen und die Schlüssel an D&A herauszugeben. Für den Fall einer verspäteten Räumung und / oder Schlüsselübergabe behält der Eigentümer sowie D&A sich vor, zusätzlichen Tagesmieten sowie Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Etwaige Fragen zur Schlüsselübergabe sind während der Geschäftszeiten zu klären.

Bei Verlust oder nicht erfolgter Rückgabe nach Aufforderung eines Schlüssels haftet der Mieter für die entstehenden Kosten eines neuen Schlüssels bzw. einer neuen Schließanlage. Das Feriendomizil ist am vereinbarten Abreisetag pünktlich und besenrein zu hinterlassen, das Geschirr ist gesäubert in die Schränke zu räumen, der Müll in die vorgesehenen Mülltonnen zu entsorgen, Elektrogeräte ausgeschaltet, Kühlschrank geleert und alle Fenster und Türen zu schließen. Hält der Mieter die vorstehenden Verpflichtungen nicht ein, trägt der Mieter die Mehrkosten der Reinigung.

§ 6 Garten

Auf fehlende Zusatzausstattung (z.B. Strandkörbe und Gartenmöbel) hat der Mieter keinen Ersatzanspruch, wenn diese Dinge saisonbedingt nicht oder nur teilweise während der Vertragszeit zur Verfügung stehen.

Die routinemäßige Gartenpflege erfolgt ohne vorherige Abstimmung mit dem Mieter und ist von diesem zu tolerieren. Vorübergehende Beeinträchtigung hieraus stellen keine Grundlage einer Mietpreisminderung dar.

§ 7 Haftung D&A und Eigentümer

D&A und der Vermieter haften für Schäden lediglich, soweit diese auf einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf einem eigenen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten oder von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruht. Wird eine wesentliche Vertragspflicht leicht fahrlässig verletzt, ist die Haftung von D&A und/oder dem Vermieter auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist bei Verpflichtungen gegeben, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst möglich macht oder auf deren Einhaltung der Mieter vertraut und vertrauen durfte. Eine darüber hinausgehende Haftung von D&A und/oder dem Vermieter auf Schadenersatz ist ausgeschlossen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt.

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sollen aus Beweisgründen schriftlich vereinbart werden.

§ 8 Schäden oder Mängel

Dem Mieter wird ein gereinigtes Feriendomizil in ordnungsgemäßen Zustand zur Verfügung gestellt. Etwaige Schäden, Unreinlichkeiten oder fehlendes Inventar sind unverzüglich nach Einzug an D&A zu melden. Übliche Reparaturzeiten sind zu akzeptieren. Andernfalls gehen wir davon aus, dass Sie das Mietobjekt zu Ihrer vollen Zufriedenheit vorgefunden haben.

Der Mieter hat das Feriendomizil einschließlich des darin befindlichen Inventars pfleglich zu behandeln und vor Schäden zu schützen. Während der Mietzeit eintretende Schäden sind vom Mieter zu verantworten und unverzüglich an D&A zu melden.

Falls das Feriendomizil aufgrund von uns nicht vertretender Umstände, z.B. höherer Gewalt, nicht zur Verfügung gestellt werden kann, werden wir uns bemühen, ein gleichwertiges Ersatzobjekt anzubieten. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.

§ 8 Datenschutz

Im Folgenden informieren wir Sie über die Erhebung personenbezogener Daten bei Geschäftsabschlüssen. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die auf Sie persönlich beziehbar sind, also z.B. Vollständiger Name, Adresse und E‑Mail-Adressen. Namens- und Adressdaten werden von uns erhoben, gespeichert und ggf. weitergegeben, soweit es erforderlich ist, um die vertragliche Leistung zu erbringen.

Sie haben das Recht, von uns jederzeit Auskunft zu verlangen über die zu Ihnen bei uns gespeicherten personenbezogen daten. Dies betrifft auch die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, an die Ihre Daten weitergegeben werden und den Zweck der Speicherung.

§ 10 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich in dem Vertrag eine Regelungslücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden.