§ 1 Vertragsabschluss und Zahlungsfälligkeit
Die D&A Ferien-Vermietung GmbH (nachfolgend „D&A“ genannt) schließt den Mietvertrag mit dem Mieter als Vermittlerin im Namen und im Auftrag des jeweiligen Eigentümers des Feriendomizils. D&A ist mithin nicht Vermieterin.
Ein verbindlicher Mietvertrag kommt zustande durch die Unterzeichnung und Rückreichung des Mietvertrages im Original oder per E‑Mail oder Fax innerhalb von sieben (7) Tagen. Liegt D&A der unterschriebene Mietvertrag nicht fristgerecht vor, erlischt das mit der Übersendung des Mietvertrages erklärte Angebot auf Abschluss des Mietvertrages. Dem Vermieter steht es frei, die verspätete Annahme des Angebots seinerseits durch D&A anzunehmen.
Mit der Bestätigung / Rechnung ist eine Anzahlung in Höhe von 20% der Miete / des Rechnungsbetrages bis zu sieben (7) Tage nach Vertragsabschluss fällig. Der Restbetrag ist bis spätestens vierzehn (14) Tage vor Anreise zu zahlen. Liegen zwischen Vertragsabschluss und Anreise weniger als vierzehn (14) Tage, so ist die Miete vollständig mit Bestätigung / Rechnung leisten. Im Fall der nicht fristgerechten Zahlung steht dem Vermieter das Recht zu, den Rücktritt vom Mietvertrag zu erklären.
§ 2 Stornierung
Der Mietvertrag ist verbindlich. Der Mietvertrag kann von Ihnen nach Maßgabe des Folgenden mittels schriftlicher Erklärung gekündigt werden.
Für die Einhaltung der vorstehenden Fristen ist jeweils der Eingang der Erklärung bei uns maßgeblich. Für den Fall, dass Sie das Ferienobjekt nicht kündigen, jedoch auch nicht beanspruchen, bleiben Sie zur Entrichtung der Miete verpflichtet.
Demnach wird der Mieter von der Verpflichtung zur Entrichtung der Miete nicht dadurch befreit, dass er durch einen in seiner Person liegenden Grund, zum Beispiel Erkrankung, Verhinderung aus beruflichen oder familiären Gründen, das Feriendomizil nicht nutzen kann. Allein muss der Vermieter sich den Wert der ersparten Aufwendungen, die kulant mit 20 % pauschalisiert werden, sowie Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung anrechnen lassen. Der Mieter muss also gegebenenfalls 80% der Miete zahlen, obwohl er das Feriendomizil nicht nutzen kann. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.
Für den Fall, dass die Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung im Sinne des vorstehenden Absatz 1 zu dem vollständigen Entfallen einer Zahlungspflicht des Mieters führen, hat der Mieter eine Bearbeitungspauschale von 80,00 Euro zu zahlen, es sei denn, er weist nach, dass ein entsprechender Aufwand nicht oder nur wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist.
§ 3 Nutzung des Feriendomizils
§ 4 Internet / WLAN
Falls in dem Feriendomizil ein Internetanschluss zur Verfügung steht, haftet D&A und der Vermieter nicht für die Funktionsfähigkeit des Internetanschlusses, eine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit oder die Vertraulichkeit der übermittelten Daten. Der Mieter verpflichtet sich einen etwa vorhandenen Internetanschluss nicht für rechtswidrige Handlungen zu nutzen und insbesondere keine Urheberrechtsverletzungen zu begehen, mithin insbesondere keine sogenannten Tauschbörsen für Filme und Musik (Peer-to-Peer-Netzwerke) zu nutzen. Bei einer Verletzung vorstehender Verpflichtungen stellt der Mieter D&A sowie den Vermieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus dem Verstoß ergeben.
§ 5 An- und Abreise
Die Schlüssel für das Feriendomizil erhält der Mieter, nach vollständiger Zahlung der Miete, ab 17:00 Uhr in der Keitumer Chaussee 18 in Westerland. Am letzten Tag der Mietzeit ist das Feriendomizil bis spätestens 10:00 Uhr zu räumen und die Schlüssel an D&A herauszugeben. Für den Fall einer verspäteten Räumung und / oder Schlüsselübergabe behält der Eigentümer sowie D&A sich vor, zusätzlichen Tagesmieten sowie Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Etwaige Fragen zur Schlüsselübergabe sind während der Geschäftszeiten zu klären.
Bei Verlust oder nicht erfolgter Rückgabe nach Aufforderung eines Schlüssels haftet der Mieter für die entstehenden Kosten eines neuen Schlüssels bzw. einer neuen Schließanlage. Das Feriendomizil ist am vereinbarten Abreisetag pünktlich und besenrein zu hinterlassen, das Geschirr ist gesäubert in die Schränke zu räumen, der Müll in die vorgesehenen Mülltonnen zu entsorgen, Elektrogeräte ausgeschaltet, Kühlschrank geleert und alle Fenster und Türen zu schließen. Hält der Mieter die vorstehenden Verpflichtungen nicht ein, trägt der Mieter die Mehrkosten der Reinigung.
§ 6 Garten
Auf fehlende Zusatzausstattung (z.B. Strandkörbe und Gartenmöbel) hat der Mieter keinen Ersatzanspruch, wenn diese Dinge saisonbedingt nicht oder nur teilweise während der Vertragszeit zur Verfügung stehen.
Die routinemäßige Gartenpflege erfolgt ohne vorherige Abstimmung mit dem Mieter und ist von diesem zu tolerieren. Vorübergehende Beeinträchtigung hieraus stellen keine Grundlage einer Mietpreisminderung dar.
§ 7 Haftung D&A und Eigentümer
D&A und der Vermieter haften für Schäden lediglich, soweit diese auf einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf einem eigenen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten oder von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruht. Wird eine wesentliche Vertragspflicht leicht fahrlässig verletzt, ist die Haftung von D&A und/oder dem Vermieter auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist bei Verpflichtungen gegeben, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst möglich macht oder auf deren Einhaltung der Mieter vertraut und vertrauen durfte. Eine darüber hinausgehende Haftung von D&A und/oder dem Vermieter auf Schadenersatz ist ausgeschlossen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt.
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sollen aus Beweisgründen schriftlich vereinbart werden.
§ 8 Schäden oder Mängel
Dem Mieter wird ein gereinigtes Feriendomizil in ordnungsgemäßen Zustand zur Verfügung gestellt. Etwaige Schäden, Unreinlichkeiten oder fehlendes Inventar sind unverzüglich nach Einzug an D&A zu melden. Übliche Reparaturzeiten sind zu akzeptieren. Andernfalls gehen wir davon aus, dass Sie das Mietobjekt zu Ihrer vollen Zufriedenheit vorgefunden haben.
Der Mieter hat das Feriendomizil einschließlich des darin befindlichen Inventars pfleglich zu behandeln und vor Schäden zu schützen. Während der Mietzeit eintretende Schäden sind vom Mieter zu verantworten und unverzüglich an D&A zu melden.
Falls das Feriendomizil aufgrund von uns nicht vertretender Umstände, z.B. höherer Gewalt, nicht zur Verfügung gestellt werden kann, werden wir uns bemühen, ein gleichwertiges Ersatzobjekt anzubieten. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
§ 8 Datenschutz
Im Folgenden informieren wir Sie über die Erhebung personenbezogener Daten bei Geschäftsabschlüssen. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die auf Sie persönlich beziehbar sind, also z.B. Vollständiger Name, Adresse und E‑Mail-Adressen. Namens- und Adressdaten werden von uns erhoben, gespeichert und ggf. weitergegeben, soweit es erforderlich ist, um die vertragliche Leistung zu erbringen.
Sie haben das Recht, von uns jederzeit Auskunft zu verlangen über die zu Ihnen bei uns gespeicherten personenbezogen daten. Dies betrifft auch die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, an die Ihre Daten weitergegeben werden und den Zweck der Speicherung.
§ 10 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich in dem Vertrag eine Regelungslücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden.
Keitumer Chaussee 18
25980 Sylt OT Westerland
Öffnungszeiten
Montag — Freitag: 08:00–17:00
Samstag: 09:00–16:00
Sonntag: geschlossen
Keitumer Chaussee 18 25980 Sylt OT Westerland Öffnungszeiten
© D & A Ferien-Vermietung GmbH